Die Energiekrise hat 2022 die Preise für viele Energieträger in ungeahnte Höhen steigen lassen. Der Bund hat deshalb für Strom, Gas und Fernwärme Preisobergrenzen definiert und damit Privathaushalte und Unternehmen bereits spürbar entlastet. Nun gibt es auch erste Hinweise von Seiten des Freistaats, wie eine Enttlastung bei den sogenannten "nicht leitungsgebundenen" Energieträgern aussehen soll. Hier geht es um Härtefallhilfen für Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Pellets, Hackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz oder auch mit Kohle oder Koks heizen.
Auf der Seite https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/index.php hat das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales einen Online-Rechner bereitgestellt, mit dem PRIVATHAUSHALTE ermitteln können, ob sie die Härtefallhilfe in Anspruch nehmen können und mit welcher Unterstützung zu rechnen ist. Vereinfacht gesagt: Erst wenn der Energie-Einkauf 2022 mehr als doppelt so teuer war wie im Vorjahr, erstattet der Staat 80 Prozent dieser Mehrkosten.
Anträge können derzeit noch nicht gestellt werden. Eine entsprechende Online-Plattform werde gerade erstellt, so das Ministerium.
Für UNTERNEHMEN können die Härtefallhilfen bereits beantragt werden. Alle wesentlichen Informationen hierzu gibt es beim Bayerischen Wirtschaftsministerium auf der Seite https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/energie-haertefallhilfe/