Viele Anfragen erreichen uns derzeit zum geplanten Gebäudeenergiegesetz (GEG), das auch in den Medien sehr präsent ist. Leider wird die Diskussion sehr aufgeregt und zum Teil völlig frei von Fakten geführt, das trägt unnötig zur Verunsicherung vieler Menschen bei. Heizungsbauer melden bereits eine verstärkte Nachfrage nach Gas- und Ölheizungen. Deshalb veröffentlichen wir an dieser Stelle einige Hinweise und Klarstellungen.
- Zunächst: Bei dem Gesetz handelt sich um einen Entwurf! Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat dürfte es nach unserer Einschätzung noch eine ganze Reihe von Änderungen geben. Alle folgenden Hinweise nehmen Bezug auf den Kabinettsentwurf vom April. Daran kann sich noch Vieles ändern!
- Es gibt kein "Heizungsverbot". Es wird durch das Gesetz ab 2024 keine unmittelbare Notwendigkeit geben, bestehende und funktionierende Heizungsanlagen auszutauschen. Es geht vielmehr um die Frage: Wie schaffen wir mindestens 65% Erneuerbare Energie, wenn die Heizungsanlage zur Erneuerung ansteht. Dazu berät die Energieagentur Oberfranken seit nunmehr 25 Jahren - die Fragestellung ist also nicht wirklich neu.
- Es wird auch kein "Verbot von Holzheizungen" geben. Das steht so nirgends im Gesetzentwurf. In Bestandsgebäuden kann Biomasse weiterhin genutzt werden, also zum Beispiel in Form von Scheitholz, Pellets oder Hackschnitzeln. Wer also von Öl auf Pellets umstellen möchte, kann das auch künftig tun und wird auch gefördert. Bei Neubauten wird es diese Möglichkeit aber nicht mehr geben. Die Beweggründe der Bundesregierung sind zunächst nachvollziehbar: Das Biomassepotenzial ist begrenzt, und global betrachtet läuft bei der Biomassenutzung gerade sehr viel aus dem Ruder. Wenn also in Osteuropa oder Nordamerika ganze Urwälder abgeholzt werden, kann uns das nicht egal sein. Rein fachlich gesehen ist der Wärmebedarf in einem Neubau ohnehin so niedrig, dass eine Holzheizung eher nicht zum Einsatz kommen muss - das wäre eher der typische Anwendungsfall für eine Wärmepumpe.
- Fakt ist aber auch, dass unser regionales Restholzpotenzial selbst auf lange Sicht beträchtlich ist. Zumindest in Ober- und Unterfranken besteht ein Überangebot, also gute Teile dieses Restholzes verlassen derzeit die Region und werden anderswo genutzt. Gerade für kommunale Nachwärmeprojekte - von der kleinen Dorfheizung bis zum großen Fernwärmenetz - könnten wir also noch eine ganze Menge Biomasse nachhaltig nutzen, die dann einen beachtlichen Teil unserer Wärmeversorgung stemmen könnte. Wenn wir das sinnvoll mit Solarthermie und Wärmepumpen ergänzen, kommen wir bei der Wärmewende sehr weit.
- Es ist wahrscheinlich, dass es mindestens für Waldbesitzer Ausnahmeregelungen geben wird. Wer eigenen Wald hat, wird vermutlich wenig Verständnis dafür haben, dass er das Restholz daraus nicht mehr nutzen darf, wenn er neu baut. Entsprechende Initiativen deuten sich mindestens im Bundesrat an.
- Wer jetzt aus Panik schnell noch eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen lässt, handelt nicht wirklich clever. Es ist seit langem beschlossen, dass der CO2-Ausstoß bei fossilen Heizenergieträgern einen Preis bekommt - Öl und Gas werden dadurch in den nächsten Jahren immer teurer. Wir empfehlen deshalb, erstmal einen kühlen Kopf zu bewahren und abzuwarten, was am Ende tatsächlich im Gesetzt steht.
- Die Energieagentur Oberfranken unterstützt Sie auch weiterhin bei der Suche nach dem richtigen Heizsystem für Ihr Gebäude. Neutral und unabhängig!
Sehr empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang eine Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, auf der sehr gut und leicht verständlich die wichtigsten Fragen zum neuen Gebäudeenergiegesetz beantwortet werden: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/GEG/faq-geg.html