Zuviel Andrang! Nach gerade mal 20 Stunden hat die KfW ihr neues Förderprogramm, mit dem Hauseigentümer und Elektroautobesitzer hohe Zuschüsse für die Errichtung eigener Ladeinfrastruktur (PV-Anlage, Stromspeicher und Wallbox) erhalten können, wieder stoppen müssen. Für dieses Jahr sind die bereitgestellten Mittel schon ausgeschöpft.
Es war leider ein Scheitern mit Ansage, denn mit dem hohen Interesse war allgemein gerechnet worden. Ärgerlich ist die Sache vor allem aus zwei Gründen:
Erstens wäre die Förderung in diesem Bereich überhaupt nicht nötig gewesen. Die Kombination aus PV-Anlage, Wallbox und Speicher ist für Eigenheimbesitzer mit Elektrofahrzeug ohnehin eine ausgesprochen lukrative Anschaffung. Mit der Förderung treibt man in einem ohnehin überhitzten Markt nur die Preise noch weiter nach oben - zum Schaden aller.
Zweitens, und das wiegt wahrscheinlich schwerer, hoffen jetzt viele darauf, dass der Bund den Fördertopf 2024 noch einmal aufstockt - und verschieben ihre Investition. Damit werden sinnvolle Klimaschutzmaßnahmen weiter verzögert.
Unser Rat an alle, die jetzt nicht zum Zug gekommen sind: Das Warten auf eine Fortsetzung der Förderung, die vielleicht irgendwann kommt oder auch nicht, aber dann nur wenigen Glücklichen einen Zuschuss beschert, kann man sich eigentlich sparen. Die Investition in PV, Speicher und Wallbox ist auch ohne Unterstützung wirtschaftlich sinnvoll.
Im Augenblick sind vor allem Kapazitäten von Handwerkern ausgesprochen knapp und deshalb teuer. PV-Module dagegen sind derzeit so günstig wie nie. Wer also die Möglichkeit hat, zum Beispiel auf Nebengebäuden wie Schuppen, Scheunen oder Garagen die Module in Eigenregie (gefahrlos!) anzubringen, kann die Installation deutlich beschleunigen. Den Anschluss am Hausnetz muss aber in jedem Fall eine Elektrro-Fachkraft vornehmen.
Wer dennoch auf das KfW-Förderprogramm 442 warten möchte:
Die KfW lässt mitteilen, dass zwar die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) für das Jahr 2023 zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 300 Millionen Euro ausgeschöpft seien. Damit habe man nun trotz der technischen Komplikationen bereits 33.000 Förderanträge bewilligen können. Für das nächste Jahr werde aber die Freigabe weiterer Mittel in Höhe von 200 Millionen Euro erwartet.
Unsere ursprüngliche Meldung:
Das Förderprogramm leiste "einen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrsbereich, verbessert die Netzstabilität und reduziert die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen", wie es auf der Website des Bundesverkehrsministeriums heißt. Der Zuschuss kann ab dem 26. September 2023 unter der Bezeichnung "Solarstrom für Elektroautos" (Programm 442) bei der KFW-Förderbank beantragt werden, jedoch nur von Privatpersonen.
Mit diesem Programm werden der Kauf und die Installation einer Ladestation in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher gefördert. Dabei muss die neu erworbene Ladestation mindestens 11 kW Leistung, die neu gekaufte Photovoltaikanlage mindestens 5 kWp Spitzenleistung und der neu angeschaffte Speicher mindestens 5 kWh Speicherkapazität aufweisen. Zusätzlich gefördert wird ein Energiemanagement-System zur Steuerung aller Komponenten. Erstmals werden vom Bund auch bidirektionale Ladestationen gefördert, mit denen man den Strom aus dem Fahrzeugakku auch im Gebäude nutzen kann. Allerdings ist sowohl das Angebot an geeigneten Wallboxen als auch an Fahrzeugen derzeit noch ausgesprochen übersichtlich.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass Ladestation, PV-Anlage und Stromspeicher fabrikneu angeschafft werden - und zwar erst NACH der Förderzusage. Außerdem notwendig ist, dass man privat im Besitz eines reinen Elektroautos (kein Hybrid!) ist oder zum Zeitpunkt des Antrags ein E-Auto bestellt ist. Privat-Leasing ist möglich, ein Firmenfahrzeug kann nicht angerechnet werden. Zusätzlich erforderlich ist „selbstgenutztes Wohneigentum“- also dass die Person, welche den Antrag stellt, das Haus besitz und auch darin wohnt. Neubauten werden nicht gefördert.
Die Förderung geschieht über feste Beträge, insgesamt sind maximal 10.200 Euro möglich. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus maximal 6.000 Euro für die Photovoltaikanlage, bis zu 3.000 Euro für den Solarstromspeicher und 600 Euro für die Ladestation (bzw. 1.200 Euro für eine bidirektionale Wallbox).
Eine Antragstellung bei der KfW ist ab dem 26. September möglich. Sobald die Zusage für den Zuschuss erfolgt ist, kann mit dem Kauf und der Installation aller Anlagen begonnen werden. Ab März 2024 ist es vorgesehen, dass nach Erbringung aller hierfür notwendigen Nachweise der Zuschuss ausgezahlt werden soll.
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