Foto: ait, Kasendorf

Heizungsförderung: Anträge wieder möglich

 

Hauseigentümer, die ihre alte Heizung durch eine neue, klimafreundliche Variante ersetzen möchten, können seit 27. Februar 2024 wieder Anträge für eine Förderung stellen. Nach den weitreichenden Änderungen im Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) zum Jahreswechsel ist dafür nun die KfW zuständig, nicht mehr das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Anträge im neuen KfW-Programm 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ sind zunächst nur für Privat­personen möglich, die Eigentümer eines Einfamilien­hauses sind und dieses auch selbst bewohnen. Erst im Laufe des Jahres wird das Antragsportal für weitere Antragsteller-Gruppen (Mehrfamilienhäuser, Vermieter) freigeschaltet.

Die Zuschüsse für eine klimafreundliche Heizung (mit mindestens 65 % Erneuerbaren Energien) betragen in der Basisvariante 30 % und können auf bis zu 70 % steigen. Die förderfähigen Gesamtkosten wurden auf maximal 30.000 Euro gedeckelt. Haushalte mit niedrigem Einkommen werden beim Heizungsumstieg besonders gefördert.

Weitere Informationen zur Antragerstellung, auch für Ergänzungskredite in den Programmen 358 und 359, erhalten Sie direkt bei der KfW.

Fragen zum Heizungstausch und zur energetischen Sanierung beantwortet unsere kostenlose Beratungshotline unter 09221 - 82 39 18 (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).